BayIfSMV

17. BayIfSMV Text gilt ab: 20.01.2023 Gesamtvorschrift gilt bis: 17.02.2023 Fassung: 30.09.2022 § 2 Maskenpflicht (1) In 1. Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich geschlossener Fahrzeugbereiche für Betreiber und Beschäftigte von a) Arztpraxen, b) Einrichtungen für ambulantes Operieren, c) Vorsorgeeinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, d) Dialyseeinrichtungen, … Continue reading

Weiter Maskenpflicht für Besucher und Patienten

19.01.2023 Bayern hebt landeseigene Maskenpflichten auf Der Freistaat Bayern wird wegen der Entspannung bei der Corona-Lage die landesrechtlichen Maskenpflichten aufheben. Mit Ablauf des 31. Januar 2023 fallen damit die Maskenpflichten für Beschäftigte in Arztpraxen, weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen und für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Die FFP2-Maskenpflichten für Patientinnen und Besucher beispielsweise … Continue reading