Maskenpflicht, FFP2 Masken, Schutzwände
Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. März 2021 § 12 Abs. 3: „(3) 1 Die Öffnung von Arztpraxen, Zahnarztpraxen und allen sonstigen Praxen, soweit in ihnen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht oder medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden, ist zulässig. 2 In ihnen gilt Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 und 3 (Anm.: siehe … Continue reading