Ärzte

Liebe Ärzte und Ärztinnen, liebe Arztmitarbeiter/innen,

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit, persönlich und natürlich auch mit Hilfe der Berichte, die wir über jeden Behandlungsblock schreiben.

Da uns bewusst ist, dass es immer wieder zu Änderungen der bestehenden Regelungen von Seiten der Krankenkassen kommt, haben wir einige Links zusammengestellt, die es Ihnen erleichtern sollen, eine Heilmittelverordnung auszufüllen.

Wir sind für Rückfragen zu Behandlungen und Heilmittelverordnungen gerne zu sprechen. Sollten Sie uns nicht persönlich telefonisch erreichen, hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf dem AB oder mailen Sie uns. Wir melden uns schnellstmöglich.

Ausfüllhilfe für eine Heilmittelverordnung:
http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Verordnung/VO-aktuell/2013/KVB-130311-HMP-Ausfuellen-einer-Heilmittel-Verordnung-Stimm-Sprech-Sprachtherapie.pdf

Tabellen mit Diagnose und ICD-10 Schlüssel zu Praxisbesonderheiten (hellblau markiert) und langfristigen Heilmittelbedarf (dunkelblau markiert)
http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Infomaterial/Verordnung/KVB-Broschuere-Praxisbesonderheiten-langfristiger-Heilmittelbedarf.pdf 

Heilmittelrichtlinien
http://aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/gpp/bund/heilberufe/richtlinien/bv_heilmittel_rl_010711.pdf

Heilmittelkatalog
http://aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/gpp/bund/heilberufe/richtlinien/bv_heilmittel_rl_katalog_010711.pdf

Auch Zahnärzte und Kieferorthopäden können logopädische Heilmittel verordnen, z.B. bei Sigmatismus mit Störung des orofacialen Muskelgleichgewichtes und visceralem Schluckmuster. Seit dem 01.07.2017 gibt es hierfür ein eigenes Verordnungsformular („Zahnärztliche Heilmittelverordnung“). Diese muss nach §12 HeilM-RL ZÄ ausgefüllt werden.
https://heilmittelkatalog.de/index.php/verordnungsvordruck-166.html

Bitte beachten Sie hierbei die neuen Indikationsschlüssel:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&ved=0ahUKEwi3_OSIj_rXAhVRIOwKHZraDxYQFgg4MAM&url=https%3A%2F%2Fwww.iww.de%2Faaz%2Farchiv%2Fheilmittelverordnung-neue-heilmittel-richtlinie-fuer-zahnaerzte-ab-01072017-in-kraft-was-sie-jetzt-wissen-muessen-f104742%3Fsave&usg=AOvVaw2dmaNEduDJrKjiN0mFZwJa

Wir stehen hierbei für Rückfragen gerne telefonisch oder per E-Mail (s.o.) zur Verfügung.

 

Wir freuen uns, auch im Namen unserer Patienten, auf eine gute Zusammenarbeit!

 

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