19.01.2023
Bayern hebt landeseigene Maskenpflichten auf
Der Freistaat Bayern wird wegen der Entspannung bei der Corona-Lage die landesrechtlichen Maskenpflichten aufheben. Mit Ablauf des 31. Januar 2023 fallen damit die Maskenpflichten für Beschäftigte in Arztpraxen, weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen und für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Die FFP2-Maskenpflichten für Patientinnen und Besucher beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen gelten wegen bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen jedoch weiterhin.