Weiter Maskenpflicht für Besucher und Patienten

19.01.2023

Bayern hebt landeseigene Maskenpflichten auf

Der Freistaat Bayern wird wegen der Entspannung bei der Corona-Lage die landesrechtlichen Maskenpflichten aufheben. Mit Ablauf des 31. Januar 2023 fallen damit die Maskenpflichten für Beschäftigte in Arztpraxen, weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen und für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Die FFP2-Maskenpflichten für Patientinnen und Besucher beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen gelten wegen bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen jedoch weiterhin.

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